Paris Hilton doch nicht aus dem Gefängnis entlassen?

Paris Hilton war ursprünglich zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt worden, weil sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurde und dann gegen Bewährungsauflagen verstieß. Es war aber erwartet worden, dass sie lediglich 23 Tage in der Gefängniszelle absitzen würde.
Nun durfte die Hotelerbin wegen “gesundheitlicher Probleme” (näheres nannten die Behörden nicht) nach Hause mit einer elektronischen Fußfessel. Ob sie danach die neue Gesichtserkennung von Google noch erkannt hätte, ist nicht bekannt. Gefängniszelle gegen Luxusvilla.
Oder auch nicht?

Da die meisten dies wohl als keine Strafe mehr betrachten, hagelte es laut SZ-Online Protestbriefe und Protest-E-Mails.
Dazu kommen einige verfahrensmäßge Ungereimtheiten:
Staatsanwalt Rocky Delgadillo hat mittlerweile Einspruch gegen die Freilassung der 26-Jährigen nach nur vier Tagen Haft eingelegt. Denn er sei vorher nicht informiert worden, was seiner Ansicht nach erforderlich gewesen wäre. Daher war Staatsanwalt Delgadillo ziemlich verärgert. Denn nach seiner Auffassung habe über die Haftentlassung Richter Sauer und nicht das Büro des Sheriffs zu befinden, sagte der Staatsanwalt

Richter Michael Sauer setzte den Termin über die Entscheidung zur Haftentlassung für den heutigen Freitag an. Mal sehen, was die Hotelerbin noch alles bewegen kann. Bislang biss sie sich aber am Richter die Zähne aus, denn der handelte bislang nach dem Motto: Gleiches Recht für alle.


Paris Hilton doch nicht aus dem Gefängnis entlassen?

Veröffentlichung: 08.06.2007
Rubrik(en): Aufregend

Stichwörter: hilton, paris

Paris Hilton doch nicht aus dem Gefängnis entlassen?

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